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Sicherheit & Tierschutz

Park- & Hausordnung

Für ein harmonisches Miteinander von Mensch, Natur und Tier im Vogelpark Kirrlach.

Herzlich willkommen im Vogelpark Kirrlach! Mit dem Betreten unseres Parkgeländes erkennen alle Besucherinnen und Besucher die nachfolgenden Bestimmungen der Parkordnung an. Das Wohl und der Schutz unserer Tiere stehen an oberster Stelle.

§1 Tierschutz & Fütterungsregeln

Striktes Fütterungsverbot mit mitgebrachten Lebensmitteln: Das Verfüttern von Brot, Brezeln, Küchenabfällen oder Süßigkeiten ist strengstens untersagt! Falsches Futter führt bei Vögeln zu schweren Organ- und Verdauungsschäden. Es darf ausschließlich das an ausgewiesenen Futterautomaten erhältliche Spezialfutter verwendet werden.
  • Ruhe bewahren: Bitte klopfen Sie nicht an Volieren, Zäune oder Glasscheiben. Tiere dürfen nicht mit Gegenständen berührt, gereizt oder aufgescheucht werden.
  • Kein Blitzlicht bei Eulen: In der Eulenanlage und bei Dämmerungsführungen ist das Fotografieren mit Blitzlicht zum Schutz der empfindlichen Augen verboten.

§2 Hunde & Haustiere im Park

Gut erzogene Hunde sind bei uns auf dem Außengelände des Parks willkommene Gäste, sofern folgende Regeln eingehalten werden:

  • Kurze Leinenpflicht: Hunde sind auf dem gesamten Gelände ausnahmslos an einer kurzen Leine zu führen. Ausziehleinen (Flexi-Leinen) müssen arretiert werden.
  • Kein Zutritt zu begehbaren Freiflughallen: In begehbare Volieren (z. B. Tropenhalle) und den direkten Vorführbereich während der Freiflugshows dürfen Hunde aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen werden.
  • Sauberkeit: Hinterlassenschaften von Hunden sind vom Halter sofort zu beseitigen. Kotbeutel-Spender und Mülleimer stehen im Park bereit.

§3 Wege, Naturschutz & Waldbrandgefahr

  • Wegegebot: Bitte bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Parkwegen. Das Betreten von Beeten, Grünanlagen und Uferzonen ist nicht gestattet.
  • Rauchverbot & Waldbrandgefahr: Wegen hoher Waldbrandgefahr gilt im gesamten Waldareal, in Freiflughallen sowie auf den Holztribünen ein striktes Rauchverbot (einschließlich E-Zigaretten). Das Rauchen ist nur an gesondert gekennzeichneten Aschenbecher-Stationen gestattet. Offenes Feuer und Grillen sind verboten.
  • Fahrzeuge & Sportgeräte: Fahrräder, E-Scooter, Roller, Laufräder und Skateboards dürfen auf dem Parkgelände nicht gefahren werden. Ausgenommen sind Rollstühle und Kinderwagen.

§4 Aufsichtspflicht & Spielplatz

Kinder unter 12 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten.

  • Aufsichtspflicht: Eltern, Lehrkräfte und Betreuer von Gruppen behalten während des gesamten Besuchs die gesetzliche Aufsichtspflicht für die ihnen anvertrauten Kinder.
  • Spielplatznutzung: Die Spielgeräte auf dem Abenteuerspielplatz sind für Kinder bis 14 Jahre vorgesehen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte achten Sie auf ein faires und rücksichtsvolles Miteinander.

§5 Fotografieren & Drohnenverbot

  • Private Aufnahmen: Das Fotografieren und Filmen für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist ausdrücklich erwünscht. Bitte nehmen Sie dabei Rücksicht auf die Privatsphäre anderer Besucher.
  • Striktes Flugverbot für Drohnen: Der Einsatz von Drohnen, Multikoptern oder ähnlichen unbemannten Fluggeräten ist über dem gesamten Parkgelände strengstens verboten. Drohnen lösen bei den Vögeln schwere Panikreaktionen und Verletzungen aus. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
  • Gewerbliche Aufnahmen: Kommerzielle Film-, TV- oder Fotoshootings bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Parkleitung.

§6 Hausrecht & Notfälle

Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vogelparks ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Parkleitung behält sich vor, Personen bei groben Verstößen gegen die Parkordnung des Geländes zu verweisen.

Parkleitung / Infopoint

+49 07254 951688

Notruf Polizei / Rettungsdienst

112 (Rettung) / 110 (Polizei)